Kostenübernahme
Wir sind durch die Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger (BG und UVT) ermächtigt, die Erste-Hilfe-Ausbildungen für betriebliche Ersthelfer durchzuführen. In vielen Fällen werden die Kosten durch die für Sie zuständige BG bzw. UVT übernommen.
Ausnahmen:
- BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe: Sie müssen dort einen Gutschein beantragen.
- BG Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW): Die Ausbildung muss vorab beantragt werden.
- UK Bund: Es muss eine Erklärung der Kostenübernahme zu Kursbeginn vorliegen.
Die Kursanmeldungen sind verbindlich. Bei Nichtteilnahme ohne vorherige Abmeldung wird die volle Kursgebühr erhoben.
BG-Formulare und Informationen
Kontakt
Frau
Kristina Rohlfing
Tel.: 05231 92 14-18
E-Mail: k.rohlfing(at)drk-lippe.de
Hornsche Straße 29+31
32756 Detmold