Rechtliche Grundlagen
§112 SGB IX: Personen, die durch eine Beeinträchtigung wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt oder von einer solchen wesentlichen Beeinträchtigung bedroht sind, erhalten Leistungen der Sozialen Teilhabe.
§35a SGB VIII: Kinder oder Jugendliche haben Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn
- ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht, und
- daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist.
Antragstellung
Die Erziehungsberechtigten stellen den Antrag auf Schulbegleitung für ihr Kind. Erster Ansprechpartner dazu kann die Schule vor Ort und auch der örtliche Sozialhilfeträger (Sozial- oder das Jugendamt vor Ort) sein. Nach Antragstellung werden die Voraussetzungen für eine Bewilligung dieser Unterstützung geprüft. Dazu werden verschiedene Informationen zusammengetragen, zum Beispiel ärztliche Befunde, Berichte von Betreuungseinrichtungen, Diagnostik-Ergebnisse u.ä.
Nach der Bewilligung wird durch das Jugendamt der Kooperationspartner für die Schulbegleitung ausgewählt. Hier haben Eltern die Möglichkeit, das DRK vorzuschlagen.
Auch für Klassenfahrten oder Ferienbetreuungen sind Schulbegleitungen grundsätzlich möglich, wenn diese Leistung rechtzeitig durch die Eltern beantragt und durch das Jugendamt bewilligt wird.
Mögliche Aufgaben der Schulbegleiter
In regelmäßig stattfindenden Hilfeplangesprächen, an denen möglichst alle beteiligt werden, die in die Betreuung des Kindes involviert sind, wird der individuelle Förder- und Unterstützungsbedarf festgelegt.
Die Schulbegleitung leistet allgemein betreuende, pflegende und pädagogische Hilfen, die nicht in die Kernkompetenz des Lehrers fallen. Dazu können zum Beispiel folgende Aufgaben zählen:
- die Begleitung auf dem Schulweg,
- die Begleitung bei Aktivitäten im Schulalltag (auch Klassenfahrten),
- die Unterstützung im Unterricht,
- die Assistenz bei der Fortbewegung und beim Toilettengang,
- die Unterstützung bei der Benutzung von Hilfsmitteln, beim Essen oder bei der Kommunikation.
Kontakt
DRK-Bevölkerungsschutz und soziale Dienste in Lippe gGmbH
Christiane Menze
Fachberatung Schulbegleitung
Tel.: 05261 28791-18
Fax: 05261 28791-19
E-Mail: c.menze(at)drk-lippe.de / schulbegleitung(at)drk-lippe.de