1. Wie sind verwundete, kranke und schiffbrüchige Soldaten zu behandeln?

Geraten sie im Falle eines bewaffneten Konflikts in Feindeshand, werden sie zu Kriegsgefangenen (Art. 14 GA I; Art. 16 GA II). Vergeltungsmaßnahmen gegen verwundete, kranke und schiffbrüchige Soldaten sind untersagt (Art. 46 GA I; Art. 47 GA II).
2. Wie sind schiffbrüchige, verwundete und kranke Soldaten zu bergen?
3. Wie müssen die verwundeten, kranken und schiffbrüchigen Soldaten gepflegt werden?
4. Welchen Schutz genießen Sanitätseinrichtungen, -personal und -transporte?
